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Leitbild und Grundlagen

"Den Bedürfnissen der heutigen Generation zu entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen." (Definition von nachhaltiger Entwicklung nach dem Brundtland-Bericht von 1987)

Das ist die Grundidee, welche wir bei jeder Veranstaltung und jedem Projekt sowie im alltäglichen Leben konsequent versuchen, umzusetzen. Nachhaltige und gerechte Entwicklung der globalen Gemeinschaft sollte als Pflicht gesehen werden. Die internationale Zusammenarbeit (IZ) zwischen "globalen Süden und Norden" bietet dazu eine wichtige Chance. Im Nachfolgend sind Hinweise auf die wesentlichen Grundlagen unseres Engagements.

Wesentliche Voraussetzung für alles, war wir tun, stellt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte dar.

Brundtland-Bericht

Als Brundtland-Bericht wird ein Bericht mit dem Titel Our Common Future ‚Unsere gemeinsame Zukunft‘ bezeichnet, den 1987 die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen („Brundtland-Kommission“) veröffentlichte. Die ehemalige norwegische Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland hatte in dieser Kommission den Vorsitz. Der Bericht ist für seine Definition des Begriffs Nachhaltige Entwicklung bekannt. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Brundtland-Bericht)

the future we want

Bild: Ergebsnisse eines Nachhaltigkeits-Workshops an der Leuphana Universität Lüneburg

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten. Sie wurde am 10. Dezember 1948 in Paris verkündet.

Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln. Diese enthalten grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält.

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Erkl%C3%A4rung_der_Menschenrechte)

Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs)

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen sind weltweit für alle Länder gültig und traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren (bis 2030) in Kraft. Sie stellen die Grundlage für die Umsetzung der Agenda 2030.

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Bild: die 17 SDGs

Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung

Der "Orientierungsrahmen für den Lernbereich Globale Entwicklung" im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung ist das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Er hilft dabei, Bildung für nachhaltige Entwicklung mit globaler Perspektive fest in Schule und Unterricht zu verankern. (Quelle: Portal Globales Lernen)

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Bild: Orientierungsrahmen - Deckblatt

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